AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) Ferienhaus/ Wohnung Hegaunest

 

 

 

Vermieter:

 

Reiner Uhlemann + Sabine C. Merz-Uhlemann,

Otto-Dix-Str.30, 78244 Gottmadingen-Randegg

 

Das Ferienhaus Hegaunest ist leider nicht barrierefrei.

 

 

Grundvoraussetzung des Mieters

 

Die  Voraussetzung für Mieter die das ganze Ferienhaus Hegaunest mieten möchten ist, dass mindestens eine Person der Gruppe das 30igste Lebensjahr erreicht hat.

 

1. Anreise / Abreise

 

Anreise täglich von 16:00-17.00 Uhr / Abreise bis spätestens 11:00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 19.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich: nicht. Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen.

 

2. Bezahlung

 

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist nach der Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung, wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung von weiteren 30% Restbetrages fällig. Die letzte Zahlung von 50% wird 7 Tage vor Queck-In fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Auf Anfrage und bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall, GEZ, sowie die Servicepauschale für Parkplatz, Wlan und Spielgeräte.)

 

Die mit dem Vermieter vereinbarten Spezials oder Extras sind direkt nach Buchung zu entrichten.

 

3. Rücktritt/Stornierungsgebühren

 

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder Email) erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

 

            Bei einem Rücktritt bis zum 31. Tag vor Queck-In sind 20% des Gesamtbetrages, also in Höhe der ersten Anzahlung zu bezahlen.

 

            Bei einem Rücktritt vom 30. Tag bis zum 7. Tag vor Queck-In sind dann 50% des Gesamtbetrages, also in Höhe der ersten und zweiten Anzahlung zu bezahlen.

 

            Bei einem Rücktritt vom 7. Tag bis zum Queck-In ist der volle Reisepreis zu zahlen. Also der ganze Mietpreis. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

 

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Dem Mieter ist zu empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

 

4. Kaution

 

Bitte beachten Sie auch, dass wir beim Mieten des ganzen Ferienhauses eine Kaution von € 500,- erheben, die Sie bei Ihrer Ankunft bitte in bar begleichen. Diese wird bei Abreise, nach Hausabnahme, direkt zurück erstattet.

 

5. Pflichten des Mieters

 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort (bis 20 Uhr am Anreisetag)

 

bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die gesetzlichen Ruhezeiten (z. B. Nachtruhe 22.00 Uhr – 8.00Uhr) eingehalten werden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen. Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw. Übernachtung(en) miet-fremder Personen im Ferienhaus und / oder auf dem Grundstück ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe auch Punkt 1). Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen. Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegen gebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet. Das Laden von E-Autos am Stromnetz des Ferienhauses ist strikt untersagt. Die Querschnitte der Leitungen sind nicht dafür ausgelegt. Im Umkreis von 15km befinden sich mehrere E-Ladestationen. Im gesamten Haus dürfen keine hohen Schuhe schon gar nicht Schuhe mit Pfennigabsätzen getragen werden. (Unfallgefahr und die Vinylböden könnten beschädigt werden). Dafür stehen kostenlose  waschbare Hausschuhe zur Verfügung.

 

6. Haustiere

 

sind im Ferienhaus Hegaunest nicht erlaubt.

 

7. Datenschutz

 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

 

8. Haftung

 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

 

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen, die der Gast mitgebracht hat. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder, Kinderwagen usw. der Gäste und deren Begleitpersonen, auch wenn sie ordnungsgemäß auf dem zugeordneten Parkplatz, Fahrradraum etc. abgestellt sind.
Die Haftung des Vermieters des Ferienhauses / der Ferienwohnung ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen.

Die Nutzung von bereitgestellten Fahrrädern, Spielgeräten oder anderweitigen Ausrüstungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

9. Schlussbestimmungen

 

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.